07. Dezember 2017: Brandschutz in der Advents- und Weihnachtszeit

Immer wieder kommt es in der (Vor)Weihnachtszeit zu schweren Wohnungsbränden. Ursache sind oftmals der falsche Umgang mit offenem Feuer und trockene Weihnachtsdekorationen. Damit Ihre Feiertage ruhig und besinnlich bleiben, gibt der Landesbranddirektor folgende Hinweise:

Schnelles Austrocknen verhindern

Verwenden Sie nur frisch gebundene Adventskränze und bewahren Sie den Weihnachtsbaum bis zur Aufstellung in kühlen und möglichst nicht beheizten Räumen auf. Stellen Sie den Baum dabei am besten in einen mit Wasser gefüllten Topf oder Kübel, damit dieser nicht so stark austrocknet.

Sicheres Aufstellen

Für Adventskranz und Weihnachtsbaum gelten: Verwenden Sie eine nicht brennbaren Unterlage. Für einen Weihnachtsbaum verwenden Sie weiterhin eine kipp- und standsichere Vorrichtung. Bewährt haben sich im Handel erhältliche Christbaumständer mit wasserbefüllbaren Behältnissen, die eine möglichst große Standfläche haben.

Vorsicht mit echten Kerzen

Falls Sie echte Kerzen verwenden, nutzen Sie nicht abtropfende Kerzen auf Kerzenhaltern aus Metall mit Wachsauffangschale. Die Kerzen müssen stets senkrecht und nicht zu nah an einem Zweig in den Haltern stecken. Achten Sie auf eine sichere Befestigung. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn kleine Kinder oder freilaufende Haustiere anwesend sind. Zünden Sie die Kerzen nur an, wenn der Kranz beziehungsweise der Weihnachtsbaum noch nicht ausgetrocknet ist und die Kerzen noch nicht heruntergebrannt sind. Trockene Zweige brennen schnell und heftig ab und stellen deswegen ein großes Brandrisiko dar. Verzichten Sie auf Sternwerfer (Wunderkerzen), schon alleine der Umwelt zuliebe. Bleiben Sie immer im Zimmer, solange die Kerzen brennen.

Zusätzlich gilt:

Bei einem Weihnachtsbaum zünden Sie die Kerzen immer von oben nach unten an und löschen diese immer in umgekehrter Reihenfolge, also von unten nach oben.

Geprüfte elektrische Lichterketten verwenden

Greifen Sie bei der Weihnachtsbeleuchtung nach Möglichkeit immer auf mit Prüfzeichen (VDE, GS) gekennzeichneten elektrischen Advents- und Weihnachtschmuck zurück. Das ist auf jeden Fall die sicherste Wahl.

Freihalten von Fluchtwegen

Stellen Sie Weihnachtsbäume immer so auf, dass im Falle eines Brandes der Raum noch ungehindert verlassen werden kann. Stellen Sie sie deshalb niemals unmittelbar neben Ausgangstüren auf.

Abstand einhalten

Halten Sie beim Aufstellen des Baumes einen Schutzabstand von mindestens 50 cm zu brennbaren Vorhängen, Decken und Möbeln.

Nicht brennbaren Schmuck verwenden

Verwenden Sie als Weihnachtsschmuck möglichst keine brennbaren Stoffe (Papier, Watte, Zelluloid, Zellwolle usw.).

Entfernen Sie ausgetrocknete Zweige, Teile und Bäume rechtzeitig.

Löschmittel bereithalten

Halten Sie einen mit Wasser gefüllten Eimer bereit. Ein Funke genügt oft schon, damit ein ausgetrockneter Weihnachtsbaum fast explosionsartig abbrennt.

Beachten Sie auch, dass die inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmelder in der Wohnung durch die rechtezeitige akustische Warnung das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm verringern. Vergessen Sie dabei nicht, die installierten Geräte regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Batterien zu erneuern. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, melden Sie dieses unverzüglich Ihrer Feuerwehr über den europaweiten und kostenfreien Notruf 112.

13. Oktober 2017: Rauchmeldertag 2017

Am Freitag, den 13. Oktober ist wieder bundesweiter Rauchmeldertag. Anlässlich des Aktionstages weist die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ alle Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland darauf hin, die gesetzliche Rauchmelderpflicht umzusetzen. Neben der korrekten Installation gehört dazu auch die regelmäßige Wartung der Rauchmelder. Das gilt für das Eigenheim und selbstgenutzte Eigentumswohnungen wie für vermietete Immobilien. Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen oder durch Dritte installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. (Diese mietrechtliche Pflicht gilt laut Initiative „Rauchmelder retten Leben“ bundesweit. Damit verdrängt sie in bestehenden Mietverhältnissen anderslautende Regelungen in einzelnen Landesbauordnungen zur Zuständigkeit von Mietern für die Wartung von Rauchmeldern.)
Rauchmelder retten Leben

Aus der Praxis wissen wir, dass gerade private Eigentümer von Wohnungen und Häusern oft nicht ausreichend über die geltende Rauchmelderpflicht informiert sind. Vielen ist einfach nicht bewusst, dass sie für die Umsetzung verantwortlich sind, ganz gleich, ob sie ihre Immobilie vermieten oder selbst bewohnen. Dabei geht es im Ernstfall um Leben und Tod. Denn bei einem Brand kann eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein. Es zählt also jede Sekunde. Rauchmelder reagieren sofort auf entstehenden Brandrauch und retten durch ihre lauten Alarmtöne regelmäßig Menschenleben. Dafür müssen sie allerdings einwandfrei funktionieren.

Wertvolle Tipps zur richtigen Pflege sowie Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Sie helfen, Verbraucher gezielt aufzuklären und verhindern Falschalarme und somit Fehlfahrten der Feuerwehr. Manchmal werden wir alarmiert, obwohl es nicht brennt, sondern der Rauchmelder beim Nachbarn einfach nur piept, weil die Batterie leer oder verdreckt ist. Dabei ist es ganz einfach, Alarmtöne von Warntönen oder gar einem Wecker oder einer Tiefkühltruhe zu unterscheiden. So können sie sicher feststellen, ob nur die Rauchmelderbatterie schwach ist und ausgetauscht werden muss oder ob es sich um einen echten Alarm handelt.

Hinweise zur Rauchmelderpflege und verschiedene Beispieltöne sind verfügbar unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-pruefen

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Im kommenden Jahr findet der Rauchmeldertag am 13. April und 13. Juli statt.

01. Februar 2017: Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid

DFV-Vizepräsident Hachemer: „Schon im Verdachtsfall Alarm schlagen!“
Es ist geruchs- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. „Häufig sind mangelnde Belüftung, fehlerhafte Verbrennung in Öfen oder Defekte an Gasthermen die Ursachen“, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), vor dem Hintergrund der tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung bei sechs jungen Menschen in Arnstein (Bayern). „Immer wieder kommt es auch zu Einsätzen der Feuerwehr aufgrund ausgasender Kohlereste etwa von Shisha-Pfeifen oder Grills in geschlossenen Räumen“, berichtet der Experte.
Kohlenmonoxid ist für den Menschen nicht zu bemerken. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. In den letzten Jahren sind immer mehr Feuerwehren mit CO-Warngeräten ausgerüstet, die bei Überschreiten einer Warnschwelle Alarm schlagen. „Schon im Verdachtsfall einer Kohlenmonoxidvergiftung sollte man schnell reagieren“, appelliert Hachemer.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende Handlungshinweise:
Achten Sie beim Betrieb von Shisha-Pfeifen oder ähnlichen Geräten auf ausreichende Belüftung. Grillen Sie nie in geschlossenen Räumen – dies gilt auch für das Abkühlen der Kohle!
Nehmen Sie beim Betrieb von Verbrennungsöfen oder gasbetriebenen Geräten plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.

Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.

Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende Gerät aus oder entfernen den Auslöser aus der Wohnung.

Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!

Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch Vorsorge können dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:
Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Dies kann auch durch Vogelnester verursacht werden.

Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.

Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel – unter anderem im Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes unter www.feuerwehrversand.de.

Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Sicherheitshinweise für Silvester

Silvester zählt in jedem Jahr zu den einsatzreichsten Tagen im ganzen Jahr und für so manchen beginnt das neue Jahr mit einer bösen Überrraschung. Schwerste Verletzungen, starke Verbrennungen und abgebrannte Häuser trüben immer wieder die Festaktivitäten zum Jahreswechsel.

Wichtige Hinweise für ein ungetrübtes Fest!

Damit auch Sie ohne böse Überraschungen in das neue Jahr starten können, sollten Sie folgende Sicherheitsregeln beachten: Die BAM Nummer bescheinigt Sicherheit

Die BAM Nummer bescheinigt Sicherheit

1. Achten Sie beim Kauf von Dekorationsartikeln (z.B. Luftschlangen) auf schwer entflammbares Material (Kennzeichnung B1 nach DIN 4102)

2. Halten Sie offenes Feuer (Kerzen, Lampinions, etc.) von Wänden, Gardinen und entflammbaren Einrichtungsgegenständen fern

3. Sorgen Sie auch beim Bleigießen für eine Feuerfeste Unterlage

4. Löschen Sie vor verlassen der Wohnung alle offenen Flammen

5. Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien abgebrannt werden, Raketen mit dem Holzstab in eine Flasche stellen und so abschießen, daß sie ungehindert in den Himmel fliegen können

6. Sowohl bei Raketen als auch bei Knallkörpern gilt es, sich nach dem Anzünden der Lunte sofort zu entfernen

7. Auf BAM Nummer oder eventuell bereits das neue CE-Kennzeichen mit einer Registriernummer (Unbenklichkeitsbescheinigung achten)!

8. Knallkörper und Silvesterraketen gehören nicht in Kinderhände!

Die Freiwillige Feuerwehr Nürtingen Abt. Reudern wünscht Ihnen einen “guten Rutsch” ins Jahr 2017

10. Oktober 2016: Bevölkerungs-Warn-App NINA geht an den Start

Mit NINA bekommen die Bürger eine Sirene für die Hosentasche

„Wenn Gefahr droht, zählt jede Sekunde. Dann ist es entscheidend, möglichst schnell all die Menschen zu erreichen, die betroffen sind. Im digitalen Zeitalter brauchen wir neue Warnsignale: Heute sind die Menschen vernetzt, an jedem Ort und zu jeder Zeit individuell erreichbar.

Heute sind die Smartphones die Sirenen für die Hosentasche. Im digitalen Zeitalter müssen wir deshalb gerade auch die Kommunikation mit den Menschen in Gefahrenlagen neu aufsetzen. Das haben wir gemacht und bringen heute beim Land und der Polizei neue digitale Kanäle an den Start“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, am Freitag, 07. Oktober 2016, in Stuttgart.

Von diesem Freitag an geht beim Land die Bevölkerungs-Warn-App NINA an den Start. Gleichzeitig starten die drei Polizeipräsidien Heilbronn, Ulm und Ludwigsburg ihre Social-Media-Auftritte. Und auch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration selbst gibt den Startschuss für einen eigenen Twitter-Kanal.

Strobl unterstrich die Notwendigkeit, die Kommunikation den Lebensgewohnheiten im digitalen Zeitalter anzupassen: „Die Gefahrenlagen der letzten Wochen und Monate haben gezeigt, wie wichtig die neuen Medien und technologiebasierte Systeme bei der Information der Bevölkerung sind. Eine schnelle, zielgruppenscharfe und belastbare Kommunikation ist dabei der entscheidende Erfolgsfaktor. Hier sind wir jetzt in Baden-Württemberg ganz vorne mit dabei.“

NINA steht für Notfall-, Informations- und Nachrichten-App und setzt auf einem intelligenten, Satelliten basierten und modularen Warnsystem des Bundes auf. Über diese kostenlose App kann das Land nahezu straßenscharf und standortgebunden Menschen vor Gefahrenlagen warnen und mit konkreten Notfalltipps versorgen. Gespeist wird das der App zu Grunde liegende System durch das Lagezentrum der Landesregierung im Innenministerium und die Berufsfeuerwehr Reutlingen. Bei Großschadenlagen wird das System vom Verwaltungsstab des Innenministeriums bedient. Über das satelliten-basierte System können neben NINA zahlreiche weitere Dienste angesteuert werden.

„Die Bürgerinnen und Bürger bekommen über NINA in Zukunft vom Land Warnmeldungen aus einer Hand: NINA steht in Baden-Württemberg auch für eine beispielhafte Vernetzung und Zusammenarbeit der Behörden in den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Mit NINA bekommen die Menschen im Land einen speziell für sie zugeschnittenen One-Stop-Shop für Warnmeldungen jeder Art – über eine technologische Plattform und unabhängig davon, wer die Nachricht konkret absetzt“, so Strobl.

Ergänzend sieht das Land mit diesem Startschuss auch Angebote zum Einsatz der Warn-App NINA für die Gemeinden, Städte und Landkreise im Land vor. NINA kann damit auch für orts- und kreisbezogene Warn-meldungen der Kommunen zum Einsatz kommen und den Bürgern so einen zusätzlichen Service liefern. Mit NINA bringt das Land jetzt für die Gemeinden, Städte und Landkreise eine Kommunikation aus einem Guss auf den Weg, die die größtmögliche Flexibilität und Zielgruppenschärfe bei der Nutzung der Kommunikationskanäle zum Bevölkerungsschutz bietet.

Zeitgleich mit der Warn-App setzt die Polizei mit drei weiteren Auftritten ihre Social-Media-Offensive fort. Nach den Polizeipräsidien Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Konstanz und dem LKA gehen von heute an auch die Polizeipräsidien Heilbronn, Ulm und Ludwigsburg mit Facebook und Twitter an den Start. Bis zum Ende des Jahres sollen alle zwölf regionalen Präsidien über einen Social Media-Auftritt verfügen.

„Unsere Polizei in Baden-Württemberg hat sehr früh damit begonnen, ihre Kommunikation auf die sozialen Netzwerke auszuweiten. Die Polizistinnen und Polizisten haben erkannt, dass die Kommunikation am besten funktioniert, wenn sie auf vielen tragfähigen Säulen baut. Diese Weitsicht zahlt sich jetzt aus“, sagte Strobl.

Nicht ohne Grund richtet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 16. bis 18. November 2016 die Bund-Länder-Fachtagung zum Thema „Polizei und Social Media“ aus. Dies sei, so Strobl, ein guter Anlass, das Thema länderübergreifend und mit internationalen Experten abzustimmen und seitens des Landes insgesamt voranzubringen.

Seit heute ist auch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration auf Twitter. Unter @IMbawue informiert das Haus über Aktivitäten und Themen.

Innenministerium Baden-Württemberg

05. Juni 2016: Verwendung von Sondersignal (Blaulicht + Martinshorn)

Der Feuerwehreinsatz – Was für ein Krach … muss das wirklich sein?
Muss es immer mit Blaulicht und Martinshorn sein?

Gerade haben Sie sich noch einmal im Bett herum gedreht. Plötzlich schrecken Sie hoch. Ohrenbetäubend klingt ein Martinshorn der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes in Ihren Ohren. Hört sich an, als würden wir durch Ihr Schlafzimmer fahren. Mal ehrlich! Was denken Sie in dieser Minute?

Was soll dieser unmenschliche Krach mitten in der Nacht?

Das ist vermutlich noch sehr milde ausgedrückt. Leider eine Tatsache. Frei nach dem Motto, “die Feuerwehr hat sie nicht mehr alle”! Die haben nichts Besseres zu tun, als mit einem Höllenlärm durch die Straßen zu fahren und brave Bürger zu ärgern.

Nun aber mal im Ernst: Haben Sie sich im selben Atemzug schon einmal gefragt, warum wir das tun? Nicht? Wir versuchen es einmal zu erklären:
Sonderrechte und Wegerecht
Die Feuerwehr und auch alle anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Zoll, THW und Rettungsdienst genießen in der Straßenverkehrsordnung einen Sonderstatus. Zur Ausübung Ihrer hoheitlichen Aufgaben werden ihnen Sonderrechte (§35 der Straßenverkehrsordnung) und Wegerecht (§38 der Straßenverkehrsordnung) eingeräumt.
Sonderrecht bedeutet, dass Fahrzeuge von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit sind. Es ist dadurch “erlaubt”, über rote Ampeln zu fahren, im Parkverbot zu parken oder gegen die Einbahnstraße zu fahren. Allerdings gilt in jedem Fall immer noch §1 der Straßenverkehrsordnung: “Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.”
Um dieses Sonderrecht in Anspruch zu nehmen, muss das Feuerwehrfahrzeug Blaulicht und Sondersignal nicht einschalten, denn die Rechte erhält die “Feuerwehr” automatisch nach der Alarmierung, sofern der Einsatz dies erforderlich macht (also zur Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben).
Wozu braucht die Feuerwehr dann Blaulicht und Sondersignal?
Wie gesagt, besitzt die Feuerwehr neben den Sonderrechten auch ein Wegerecht. Dies bedeutet, dass Fahrzeugen der Feuerwehr, die mit Blaulicht und Sondersignal unterwegs sind, der Weg frei zu machen ist.
Um diese Bevorrechtigung in Anspruch zu nehmen, muss der Fahrer besagtes Blaulicht und Sondersignal einschalten. Denn er hat diese Recht nur in Verbindung mit beiden Warneinrichtungen, also mit Blaulicht und Sondersignal.

Trotzdem trägt der Fahrer ein immens hohes Risiko und wird im Falle eines Unfalles in 90 % der Fälle mit zur Verantwortung gezogen. Wenn man sich überlegt, dass die Einsatzkräfte ehrenamtlich unterwegs sind, verlangt man ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Warum hat die Feuerwehr manchmal nur Blaulicht an?
Schaltet der Fahrer nun sein Sondersignal aus, hat er von diesem Moment an kein Wegerecht mehr, sondern nur noch Sonderrecht. Er wird im Fall eines Unfalls wie ein normales Fahrzeug behandelt, welches am Straßenverkehr teilnimmt, wenn es zu einer richterlichen Auseinandersetzung kommt.
Man kann sehr oft beobachten, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen ihr Sondersignal mehrfach während der Alarmfahrt abschalten und erst 50 bis 100 Meter vor der Straßenkreuzung wieder einschalten, um zum einen die Lärmbelästigung zu reduzieren, aber vor Straßenkreuzungen bzw. an unübersichtlichen Stellen die übrigen Verkehrsteilnehmer auf ein nahendes Feuerwehrfahrzeug hinzuweisen.
Sie als Verkehrsteilnehmer haben dann aber kaum eine Chance sich darauf einzurichten, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt und können in der Kürze der Zeit nicht freie Bahn schaffen, um das Fahrzeug passieren zu lassen.

Nur Blaulicht verschafft der Feuerwehr also keine Rechte. Allerdings warnt das Blaulicht alleine (ohne Sondersignal) andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren oder schützt die Einsatzstelle der Feuerwehr vor Verkehr. Deshalb läßt die Feuerwehr nach Erreichen einer Einsatzstelle das Blaulicht an und schaltet zusätzlich Warnblinkanlage und eventuell weitere Lichtanlagen ein.
Zusammenfassend läßt sich sagen: 
Im Einsatz hat die Feuerwehr immer Sonderrechte, kann diese jedoch nicht kenntlich machen. Bei eingeschaltetem Blaulicht und Sondersignal (und nur dann) hat ein Feuerwehrfahrzeug zusätzlich Wegerecht, sie müssen diesem Fahrzeug also den Weg freimachen.

Nur das Blaulicht dient allein der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer und der Sicherheit der Feuerwehr.

Deswegen denken Sie daran, wenn sie wieder einmal nachts geweckt werden, dass auch die Feuerwehrleute 10 Minuten vorher in ihren Betten gelegen und geschlafen haben.
· Bedenken sie, dass für denjenigen, der in eine Notlage geraten ist und auf die Feuerwehr wartet, Minuten bis zum Eintreffen der Fahrzeuge wie Stunden vergehen.

· Bedenken Sie, dass sie als in Not geratener Bürger zuerst fragen werden, weshalb die Feuerwehr denn so lang gebraucht hat.

· Bedenken sie, dass der Fahrer dieses Einsatzfahrzeuges unentgeltlich unterwegs ist und ein hohes Maß an Verantwortung trägt, um rechtzeitig am Einsatzort zu sein.

Wir hoffen, dass sie nicht in die Lage geraten, einmal die Feuerwehr rufen zu müssen.

Sollten Sie demnächst durch ein Sondersignal aufwachen, denken Sie doch einfach mal darüber nach, dass es in diesem Moment Personen gibt, die es sehr viel schlechter trifft als Sie…

Die Freiwillige Feuerwehr Reudern bedankt sich für Ihr Verständnis.

12. April 2016: Die Grillsaison beginnt. VORSICHT!

Nach den „Eis­hei­li­gen“ be­ginnt spä­tes­tens mit den Pfingst­fe­ri­en die Grill­sai­son. Da­mit die­se für al­le zum ge­lun­ge­nen Frei­zeit­er­leb­nis und nicht zum De­sas­ter wird, emp­fielt der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Ba­den-Würt­tem­berg um Be­ach­tung ei­ni­ger Grund­re­geln. Wenn die­se Rat­schlä­ge be­ach­tet wer­den, steht ei­ner ver­gnüg­li­chen und un­fall­frei­en Grill­par­ty nichts mehr in We­ge:
Wäh­len Sie ei­nen stand­fes­ten und si­che­ren Stand­platz für den Grill und hal­ten Sie Ab­stand zu brenn­ba­ren Stof­fen wie Lam­pi­ons, Gir­lan­den, etc. Ein Si­cher­heits­ab­stand von 2-3 Me­tern ist das Min­dest­maß!
Zum An­zün­den des Grills ver­wen­den Sie Tro­cken­brenn­stof­fe oder Gril­lan­zün­der, nie­mals je­doch brenn­ba­re Flüs­sig­kei­ten. Gie­ßen Sie ins­be­son­de­re kei­nen Spi­ri­tus o.ä. in den Grill! Fa­chen Sie das Feu­er nicht mit Preß­luft oder gar mit Sau­er­stoff an!

  • Hal­ten Sie Lösch­mit­tel be­reit! Ein Feu­er­lö­scher oder Ei­mer Was­ser hilft Ent­ste­hungs­brän­de zu be­kämp­fen.
  • Kin­der dür­fen nicht un­be­auf­sich­tigt mit dem Grill han­tie­ren.
  • Tra­gen Sie beim Han­tie­ren am Grill kei­ne Syn­the­tik-Klei­dung. Die­se kann schlag­ar­tig Feu­er fan­gen!
  • Nach dem Gril­len lö­schen Sie die Glut ab. Fül­len Sie nie­mals hei­ße Asche in Müll­ge­fä­ße. Wenn Sie in ei­ner Grill­stel­le im Frei­en gril­len, de­cken Sie die Glut voll­stän­dig mit Er­de ab, da­mit der Wind sie nicht fort­tra­gen kann.
  • Zur Ver­mei­dung von Wald­brän­den ist für Feu­er au­ßer­halb be­fes­tig­ter Grill­plät­ze vom Wald­rand ein Si­cher­heits­ab­stand von 300 Me­tern ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben.
  • Bei Un­fäl­len oder Brän­den ru­fen Sie die Feu­er­wehr über Te­le­fon­num­mer 112.

Wir wün­schen gu­ten Ap­pe­tit und ei­ne un­fall- und scha­den­freie Grill­sai­son!
Ihre Freiwillige Feuerwehr Nürtingen Abt. Reudern

Rettungskarte für Dein Auto

Die Zeiten sind vorbei, als Autos Blechkisten mit einem Motor sind. Moderne Autos beinhalten eine Vielzahl von Gefahrstellen, die zwar dem Insassen das Leben leichter machen sollen oder im Unfall schützen sollen, aber beim Arbeiten an einem verunfallten Fahrzeug die Rettungskräfte vor Probleme stellen können.

Daher kann in dieser Aktion eine Information für die Rettungskräfte im eigenen Fahrzeug erstellt werden.

Rettungskarte für Dein Auto – Information und Download.