10. Oktober 2016: Bevölkerungs-Warn-App NINA geht an den Start

Mit NINA bekommen die Bürger eine Sirene für die Hosentasche

„Wenn Gefahr droht, zählt jede Sekunde. Dann ist es entscheidend, möglichst schnell all die Menschen zu erreichen, die betroffen sind. Im digitalen Zeitalter brauchen wir neue Warnsignale: Heute sind die Menschen vernetzt, an jedem Ort und zu jeder Zeit individuell erreichbar.

Heute sind die Smartphones die Sirenen für die Hosentasche. Im digitalen Zeitalter müssen wir deshalb gerade auch die Kommunikation mit den Menschen in Gefahrenlagen neu aufsetzen. Das haben wir gemacht und bringen heute beim Land und der Polizei neue digitale Kanäle an den Start“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, am Freitag, 07. Oktober 2016, in Stuttgart.

Von diesem Freitag an geht beim Land die Bevölkerungs-Warn-App NINA an den Start. Gleichzeitig starten die drei Polizeipräsidien Heilbronn, Ulm und Ludwigsburg ihre Social-Media-Auftritte. Und auch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration selbst gibt den Startschuss für einen eigenen Twitter-Kanal.

Strobl unterstrich die Notwendigkeit, die Kommunikation den Lebensgewohnheiten im digitalen Zeitalter anzupassen: „Die Gefahrenlagen der letzten Wochen und Monate haben gezeigt, wie wichtig die neuen Medien und technologiebasierte Systeme bei der Information der Bevölkerung sind. Eine schnelle, zielgruppenscharfe und belastbare Kommunikation ist dabei der entscheidende Erfolgsfaktor. Hier sind wir jetzt in Baden-Württemberg ganz vorne mit dabei.“

NINA steht für Notfall-, Informations- und Nachrichten-App und setzt auf einem intelligenten, Satelliten basierten und modularen Warnsystem des Bundes auf. Über diese kostenlose App kann das Land nahezu straßenscharf und standortgebunden Menschen vor Gefahrenlagen warnen und mit konkreten Notfalltipps versorgen. Gespeist wird das der App zu Grunde liegende System durch das Lagezentrum der Landesregierung im Innenministerium und die Berufsfeuerwehr Reutlingen. Bei Großschadenlagen wird das System vom Verwaltungsstab des Innenministeriums bedient. Über das satelliten-basierte System können neben NINA zahlreiche weitere Dienste angesteuert werden.

„Die Bürgerinnen und Bürger bekommen über NINA in Zukunft vom Land Warnmeldungen aus einer Hand: NINA steht in Baden-Württemberg auch für eine beispielhafte Vernetzung und Zusammenarbeit der Behörden in den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Mit NINA bekommen die Menschen im Land einen speziell für sie zugeschnittenen One-Stop-Shop für Warnmeldungen jeder Art – über eine technologische Plattform und unabhängig davon, wer die Nachricht konkret absetzt“, so Strobl.

Ergänzend sieht das Land mit diesem Startschuss auch Angebote zum Einsatz der Warn-App NINA für die Gemeinden, Städte und Landkreise im Land vor. NINA kann damit auch für orts- und kreisbezogene Warn-meldungen der Kommunen zum Einsatz kommen und den Bürgern so einen zusätzlichen Service liefern. Mit NINA bringt das Land jetzt für die Gemeinden, Städte und Landkreise eine Kommunikation aus einem Guss auf den Weg, die die größtmögliche Flexibilität und Zielgruppenschärfe bei der Nutzung der Kommunikationskanäle zum Bevölkerungsschutz bietet.

Zeitgleich mit der Warn-App setzt die Polizei mit drei weiteren Auftritten ihre Social-Media-Offensive fort. Nach den Polizeipräsidien Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Konstanz und dem LKA gehen von heute an auch die Polizeipräsidien Heilbronn, Ulm und Ludwigsburg mit Facebook und Twitter an den Start. Bis zum Ende des Jahres sollen alle zwölf regionalen Präsidien über einen Social Media-Auftritt verfügen.

„Unsere Polizei in Baden-Württemberg hat sehr früh damit begonnen, ihre Kommunikation auf die sozialen Netzwerke auszuweiten. Die Polizistinnen und Polizisten haben erkannt, dass die Kommunikation am besten funktioniert, wenn sie auf vielen tragfähigen Säulen baut. Diese Weitsicht zahlt sich jetzt aus“, sagte Strobl.

Nicht ohne Grund richtet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 16. bis 18. November 2016 die Bund-Länder-Fachtagung zum Thema „Polizei und Social Media“ aus. Dies sei, so Strobl, ein guter Anlass, das Thema länderübergreifend und mit internationalen Experten abzustimmen und seitens des Landes insgesamt voranzubringen.

Seit heute ist auch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration auf Twitter. Unter @IMbawue informiert das Haus über Aktivitäten und Themen.

Innenministerium Baden-Württemberg

18. August 2016: Einsatz Gefahrgutzug, Notzingen

Am Morgen des 18.08.2016 wurde unter Anderem der Gefahrgutzug Nürtingen, welchem auch Mitglieder Abteilung Reudern angehören, zu einem Chemieunfall nach Notzingen alarmiert. In einer ortsansässigen Firma kam es beim Befüllen zu einer Verwechslung des Einfüllstutzens durch den Fahrer des Tankzugs. Dadurch kam es zu dem unglücklichen Umstand, dass Ätznatronlauge und Schwefelsäure vermischt wurden, was zu einer chemischen Reaktion führte und der Behälter sich stark erwärmte. Sofort wurde der Tankvorgang gestoppt, das Gebäude geräumt und die Feuerwehr informiert. Die Feuerwehrleitstelle alarmiert umgehend die örtliche Wehr, die zuständige Stützpunktwehr Kirchheim Abt. Stadtmitte, den Messzug Ostfildern, Kräfte der Feuerwehr Esslingen Abt. Stadtmitte und den Gefahrgutzug der Feuerwehr Nürtingen. Durch die Feuerwehrkräfte wurde der Behälter massiv gekühlt, was die chemische Reaktion deutlich abschwächte, bzw. die entstandene Wärme durch aufgebrachtes Wasser schnell abgeführt werden konnte. Noch während dem Einsatz konnten die Kräfte der Abt. Reudern aus dem Einsatz ausgelöst werden, damit der Brandschutz im gesamten Nürtinger Stadtgebiet ausreichend aufrecht erhalten werden konnte.

Bericht des Polizeipräsidium Reutlingen

Bericht der Feuerwehr Notzingen

Bericht + Bilder der Stuttgarter Zeitung
Im Einsatz: TSF-W

01. August 2016: Brand 2, Heckenbrand

Durch Unachtsamkeit beim Entfernen von Unkraut mit einem Bunsenbrenner wurde versehentlich eine angrenzende Hecke in Brand gesetzt. Durch beherztes Eingreifen eines Nachbars, welcher mit seinem Gartenschlauch “anrückte”, wurde der Brand bereits in der Entstehungsphase bekämpft, weshalb durch die Kräfte nur noch Nachlöscharbeiten notwendig waren.

Um in der Ferienzeit ausreichend Personal vorhalten und im Einsatzfall darauf zurückgreifen zu können, wurden die Kräfte der Feuerwehr mit dem Stichwort “Brand 3″ alarmiert.

Im Einsatz: LF 8/6

05. Juni 2016: Verwendung von Sondersignal (Blaulicht + Martinshorn)

Der Feuerwehreinsatz – Was für ein Krach … muss das wirklich sein?
Muss es immer mit Blaulicht und Martinshorn sein?

Gerade haben Sie sich noch einmal im Bett herum gedreht. Plötzlich schrecken Sie hoch. Ohrenbetäubend klingt ein Martinshorn der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes in Ihren Ohren. Hört sich an, als würden wir durch Ihr Schlafzimmer fahren. Mal ehrlich! Was denken Sie in dieser Minute?

Was soll dieser unmenschliche Krach mitten in der Nacht?

Das ist vermutlich noch sehr milde ausgedrückt. Leider eine Tatsache. Frei nach dem Motto, “die Feuerwehr hat sie nicht mehr alle”! Die haben nichts Besseres zu tun, als mit einem Höllenlärm durch die Straßen zu fahren und brave Bürger zu ärgern.

Nun aber mal im Ernst: Haben Sie sich im selben Atemzug schon einmal gefragt, warum wir das tun? Nicht? Wir versuchen es einmal zu erklären:
Sonderrechte und Wegerecht
Die Feuerwehr und auch alle anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Zoll, THW und Rettungsdienst genießen in der Straßenverkehrsordnung einen Sonderstatus. Zur Ausübung Ihrer hoheitlichen Aufgaben werden ihnen Sonderrechte (§35 der Straßenverkehrsordnung) und Wegerecht (§38 der Straßenverkehrsordnung) eingeräumt.
Sonderrecht bedeutet, dass Fahrzeuge von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit sind. Es ist dadurch “erlaubt”, über rote Ampeln zu fahren, im Parkverbot zu parken oder gegen die Einbahnstraße zu fahren. Allerdings gilt in jedem Fall immer noch §1 der Straßenverkehrsordnung: “Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.”
Um dieses Sonderrecht in Anspruch zu nehmen, muss das Feuerwehrfahrzeug Blaulicht und Sondersignal nicht einschalten, denn die Rechte erhält die “Feuerwehr” automatisch nach der Alarmierung, sofern der Einsatz dies erforderlich macht (also zur Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben).
Wozu braucht die Feuerwehr dann Blaulicht und Sondersignal?
Wie gesagt, besitzt die Feuerwehr neben den Sonderrechten auch ein Wegerecht. Dies bedeutet, dass Fahrzeugen der Feuerwehr, die mit Blaulicht und Sondersignal unterwegs sind, der Weg frei zu machen ist.
Um diese Bevorrechtigung in Anspruch zu nehmen, muss der Fahrer besagtes Blaulicht und Sondersignal einschalten. Denn er hat diese Recht nur in Verbindung mit beiden Warneinrichtungen, also mit Blaulicht und Sondersignal.

Trotzdem trägt der Fahrer ein immens hohes Risiko und wird im Falle eines Unfalles in 90 % der Fälle mit zur Verantwortung gezogen. Wenn man sich überlegt, dass die Einsatzkräfte ehrenamtlich unterwegs sind, verlangt man ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Warum hat die Feuerwehr manchmal nur Blaulicht an?
Schaltet der Fahrer nun sein Sondersignal aus, hat er von diesem Moment an kein Wegerecht mehr, sondern nur noch Sonderrecht. Er wird im Fall eines Unfalls wie ein normales Fahrzeug behandelt, welches am Straßenverkehr teilnimmt, wenn es zu einer richterlichen Auseinandersetzung kommt.
Man kann sehr oft beobachten, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen ihr Sondersignal mehrfach während der Alarmfahrt abschalten und erst 50 bis 100 Meter vor der Straßenkreuzung wieder einschalten, um zum einen die Lärmbelästigung zu reduzieren, aber vor Straßenkreuzungen bzw. an unübersichtlichen Stellen die übrigen Verkehrsteilnehmer auf ein nahendes Feuerwehrfahrzeug hinzuweisen.
Sie als Verkehrsteilnehmer haben dann aber kaum eine Chance sich darauf einzurichten, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt und können in der Kürze der Zeit nicht freie Bahn schaffen, um das Fahrzeug passieren zu lassen.

Nur Blaulicht verschafft der Feuerwehr also keine Rechte. Allerdings warnt das Blaulicht alleine (ohne Sondersignal) andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren oder schützt die Einsatzstelle der Feuerwehr vor Verkehr. Deshalb läßt die Feuerwehr nach Erreichen einer Einsatzstelle das Blaulicht an und schaltet zusätzlich Warnblinkanlage und eventuell weitere Lichtanlagen ein.
Zusammenfassend läßt sich sagen: 
Im Einsatz hat die Feuerwehr immer Sonderrechte, kann diese jedoch nicht kenntlich machen. Bei eingeschaltetem Blaulicht und Sondersignal (und nur dann) hat ein Feuerwehrfahrzeug zusätzlich Wegerecht, sie müssen diesem Fahrzeug also den Weg freimachen.

Nur das Blaulicht dient allein der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer und der Sicherheit der Feuerwehr.

Deswegen denken Sie daran, wenn sie wieder einmal nachts geweckt werden, dass auch die Feuerwehrleute 10 Minuten vorher in ihren Betten gelegen und geschlafen haben.
· Bedenken sie, dass für denjenigen, der in eine Notlage geraten ist und auf die Feuerwehr wartet, Minuten bis zum Eintreffen der Fahrzeuge wie Stunden vergehen.

· Bedenken Sie, dass sie als in Not geratener Bürger zuerst fragen werden, weshalb die Feuerwehr denn so lang gebraucht hat.

· Bedenken sie, dass der Fahrer dieses Einsatzfahrzeuges unentgeltlich unterwegs ist und ein hohes Maß an Verantwortung trägt, um rechtzeitig am Einsatzort zu sein.

Wir hoffen, dass sie nicht in die Lage geraten, einmal die Feuerwehr rufen zu müssen.

Sollten Sie demnächst durch ein Sondersignal aufwachen, denken Sie doch einfach mal darüber nach, dass es in diesem Moment Personen gibt, die es sehr viel schlechter trifft als Sie…

Die Freiwillige Feuerwehr Reudern bedankt sich für Ihr Verständnis.

16. Mai 2016: Brand 3, Ölofenbrand

Durch die Feuerwehrleitstelle Esslingen wurde die Freiwillige Feuerwehr Nürtingen Abt. Reudern und Abt. Stadtmitte zu einem vermutetem Ölofenbrand alarmiert. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte war das Wohnhaus bereits geräumt und die Ölzufuhr des Ofens bereits abgestellt.

Durch die Kräfte des LF 8/6 wurde die Wohnung mit einem Messgerät bezüglich Kohlenstoffmonoxid geprüft und konnte nichts feststellen. Abschließend wurde die Wohnung durch die Kräfte des TSF-W noch belüftet und die Bewohnern übergeben.

Im Einsatz: LF 8/6TSF-WELW 1LF 20DLA (K) 23-12

21. April 2016: Hilfeleistung 1, Ölspur

Durch das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipresidiums Reutlingen wurde wir am frühen Abend des 21. Aprils 2016 auf die Bundesstraße 297 alarmiert. Durch einen technischen Defekt trat an einem Wohnmobil Kraftstoff aus, welcher sich auf der B297 über die Reudernerstraße, Kirchheimer Straße, Plochinger Straße und Neuffenerstraße erstreckte. Der ausgelaufene Kraftstoff wurden durch die Kräfte der Feuerwehr Kirchheim Abt. Stadtmitte und der Feuerwehr Nürtingen Abt. Reudern mit Ölbindemittel gebunden und aufgenommen.

Im Einsatz: TSF-WSW 2000, Öl-Anhänger

12. April 2016: Die Grillsaison beginnt. VORSICHT!

Nach den „Eis­hei­li­gen“ be­ginnt spä­tes­tens mit den Pfingst­fe­ri­en die Grill­sai­son. Da­mit die­se für al­le zum ge­lun­ge­nen Frei­zeit­er­leb­nis und nicht zum De­sas­ter wird, emp­fielt der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Ba­den-Würt­tem­berg um Be­ach­tung ei­ni­ger Grund­re­geln. Wenn die­se Rat­schlä­ge be­ach­tet wer­den, steht ei­ner ver­gnüg­li­chen und un­fall­frei­en Grill­par­ty nichts mehr in We­ge:
Wäh­len Sie ei­nen stand­fes­ten und si­che­ren Stand­platz für den Grill und hal­ten Sie Ab­stand zu brenn­ba­ren Stof­fen wie Lam­pi­ons, Gir­lan­den, etc. Ein Si­cher­heits­ab­stand von 2-3 Me­tern ist das Min­dest­maß!
Zum An­zün­den des Grills ver­wen­den Sie Tro­cken­brenn­stof­fe oder Gril­lan­zün­der, nie­mals je­doch brenn­ba­re Flüs­sig­kei­ten. Gie­ßen Sie ins­be­son­de­re kei­nen Spi­ri­tus o.ä. in den Grill! Fa­chen Sie das Feu­er nicht mit Preß­luft oder gar mit Sau­er­stoff an!

  • Hal­ten Sie Lösch­mit­tel be­reit! Ein Feu­er­lö­scher oder Ei­mer Was­ser hilft Ent­ste­hungs­brän­de zu be­kämp­fen.
  • Kin­der dür­fen nicht un­be­auf­sich­tigt mit dem Grill han­tie­ren.
  • Tra­gen Sie beim Han­tie­ren am Grill kei­ne Syn­the­tik-Klei­dung. Die­se kann schlag­ar­tig Feu­er fan­gen!
  • Nach dem Gril­len lö­schen Sie die Glut ab. Fül­len Sie nie­mals hei­ße Asche in Müll­ge­fä­ße. Wenn Sie in ei­ner Grill­stel­le im Frei­en gril­len, de­cken Sie die Glut voll­stän­dig mit Er­de ab, da­mit der Wind sie nicht fort­tra­gen kann.
  • Zur Ver­mei­dung von Wald­brän­den ist für Feu­er au­ßer­halb be­fes­tig­ter Grill­plät­ze vom Wald­rand ein Si­cher­heits­ab­stand von 300 Me­tern ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben.
  • Bei Un­fäl­len oder Brän­den ru­fen Sie die Feu­er­wehr über Te­le­fon­num­mer 112.

Wir wün­schen gu­ten Ap­pe­tit und ei­ne un­fall- und scha­den­freie Grill­sai­son!
Ihre Freiwillige Feuerwehr Nürtingen Abt. Reudern

1. Januar 2016: Brand 1, Containerbrand

Das Jahr 2016 war etwas mehr als 1 Stunde alt, als die Freiwillige Feuerwehr Nürtingen Abt. Reudern zu einem Containerbrand alarmiert wurde. Der Container wurde geöffnet und der Inhalt herausgezogen und angelöscht. Der Container wurde vermutlich aufgrund Feuerwerkskörper in Brand gesetzt.

Im Einsatz: LF 8/6

20. November 2015: Hilfeleistung 1, Baum auf PKW und Gebäude

Am Abend des 20. Novembers 2015 wurde die Freiwillige Feuerwehr Nürtingen Abt. Reudern zum einem Hilfeleistungseinsatz alarmiert. Die erste Lageerkundung ergab, dass ein umgestürzter Baum auf einem PKW und teilweise auf einem Dach eines Gebäudes lag. Der umgestürzte Baum wurde durch Einsatz einer Motorsäge entfernt.

Im Einsatz: LF 8/6

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